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Unterbringung

Für jede Vollzugsanstalt des Landes wird nach Größe und räumlichen Gegebenheit festgelegt, wie viele Gefangene untergebracht werden können. Diese Festlegung wird Belegungsfähigkeit genannt.

Die Hauptanstalt Karlsruhe sowie die Außenstelle Bühl haben insgesamt 134 Haftplätze.

In der Außenstelle Rastatt stehen für den Bereich des Jugendarrests ingesamt 51 Plätze zur Verfügung.

 

 Einzelhaftraum in der JVA Karlsruhe


 

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