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Die Justizvollzugsanstalt Karlsruhe besteht aus der Hauptanstalt in Karlsruhe und den Außenstellen Bühl und Rastatt. Die Hauptanstalt dient hauptsächlich dem Vollzug der Untersuchungshaft. Die Außenstelle Rastatt ist für den Jugendarrestvollzug zuständig. In der Außenstelle Bühl sind weibliche Untersuchungs-und Strafgefangene untergebracht.

Die Untersuchungshaft hat den Zweck, ein geordnetes Strafverfahren zu gewährleisten. Sie dient der Sicherung der Person des Beschuldigten und der Integrität der Beweismittel. Flucht- und Verdunkelungsgefahr sind die häufigsten Haftgründe. Bereits in der Untersuchungshaft gilt das Vollzugsziel der Resozialisierung: Der Gefangene soll befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

In der Jugendarrestanstalt Rastatt wird Jugendarrest als Dauerarrest für die Zeit von mindestens einer Woche bis zu höchstens vier Wochen vollstreckt. Daneben gibt es Freizeitarrest, der für das Wochenende (Samstag und Sonntag) verhängt und auf eine oder zwei Freizeiten bemessen wird. Kurzarrest von 4 Tagen wird statt des Freizeitarrestes verhängt, wenn der zusammenhängende Vollzug von Freizeitarrest aus Gründen der Erziehung zweckmäßig erscheint und weder die Ausbildung  noch die Arbeit des Jugendlichen beeinträchtigt werden.
 
Im Arrest soll auf Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit der Jugendlichen sowie ein Leben ohne Straftaten hingewirkt werden. Der Arrest soll außerdem zur Selbstbesinnung führen und dem Täter oder der Täterin eindringlich klar machen, dass Gesetzesverletzungen nicht hingenommen werden und er oder sie für begangenes Unrecht einzustehen hat.

Im Geschäftsbereich der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe arbeiten 124 Beamte und Angestellte, die den unterschiedlichsten Berufgruppen angehören.


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